Dieselfahrverbote: Vergleich von DUH mit Bochum und der Landesregierung
Unter dem Titel „Die Stadt Bochum hat viel versprechen müssen, um ein Dieselfahrverbot abzuwenden“ berichtet bo-alternativ.de über den Vergleich von DUH mit Bochum und der Landesregierung:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte etliche Klagen eingereicht, weil in sehr vielen Städten der Stickstoffdioxidanteil (NO2) die zulässige Höchstgrenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) im Jahresmittel überschreitet. Einige Städte mussten daraufhin Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Strecken erlassen. Auch Bochum war von der DHU verklagt worden. Am Freitag, den 28. Februar konnte die Stadtspitze jetzt verkünden: „Kein Dieselfahrverbot in Bochum!“ Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klagen der DUH gegen Bochum und sechs weitere Städte in NRW mit Vergleichen beenden können. Der Vergleich von DUH mit Bochum und der Landesregierung beinhaltet eine 12-seitige Anlage, in der sich die Stadt Bochum zu einer Reihe von Maßnahmen – vorwiegend im Verkehrsbereich verpflichtet, damit zukünftig die Grenzwerte unterschritten werden. Eine weitere Anlage schreibt die Standorte der Messstationen fest.Die DUH erklärt in ihrer Pressemitteilung zu den vereinbarten Vergleichen: »Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollte die DUH Erkenntnisse haben, dass Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen Verdachtsfällen nachzugehen. Führen die beschlossenen Maßnahmen nicht zur einer Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sehen die Vereinbarungen „Auffanglösungen“ vor. Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot zusätzlich beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.
Alle Maßnahmen und die Auffanglösung werden in neue rechtsgültige Luftreinhaltepläne aufgenommen. Diese enthalten außerdem Prognosen zur Entwicklung der NO2-Werte. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert.«