3 x in einer Woche: Und plötzlich öffnet sich eine Autotür…
Der Alptraum beim Radfahren, insbesondere auf ungeschützten Radwegen neben parkenden Autos: Plötzlich wird eine Autotür aufgerissen und ein Bremsen ist nicht mehr ausreichend möglich. Die Folge sind erhebliche Verletzungen, häufig sogar schwere körperliche Schäden.
Im Polizeibezirk Bochum ist es gleich wieder dreimal innerhalb einer Woche geschehen:
21.09.2021: POL-BO: Autotür geöffnet: Radfahrerin (68) stürzt und wird verletzt
17.09.2021: POL-BO: Autofahrer (23) öffnet seine Tür, Radfahrer (66) wird verletzt
16.09.2021: POL-BO: Autotür geöffnet: Radfahrer (60) wird verletzt
Tipp: Suchen Sie mal nach „Autotür“ im Presseportal der Polizei Bochum. Oder ganz ähnlich auf den Internetseiten der WAZ oder einer anderen Zeitung. Leider gibt es eine ganze Menge Ergebnisse.
Übrigens hat sich die Berichterstattung über derartige Unfälle mittlerweile gebessert. Sehr gut informierte die WAZ beispielsweise noch vor ein paar Tagen über einen derartigen Unfall in Bochum: Dooring-Unfall in Bochum: Radfahrer stürzt wegen Autotür. „Dooring-Unfälle können immer tödlich ausgehen und sind deshalb ein Alptraum für jeden Radfahrenden, vor allem auf dem Innenstadtring. Dort gibt es keine Radwege, aber am Rande viele Parkplätze. Wenn ein Radfahrer infolge einer plötzlich geöffneten Tür blitzschnell auf die Mitte der Fahrbahn ausweichen muss, droht er von einem von hinten ankommenden Pkw oder Lkw überrollt und zerquetscht zu werden.“
Leider gibt es keine aussagekräftige Unfallstatistik in Polizeibezirk Bochum. Falls jemand bessere Informationen hat, bitte Info. Anders bei der Polizei in Köln: „Von 2010 bis 2020 verletzten sich insgesamt 1472 Menschen bei sogenannten „Dooring“-Unfällen im Kölner Stadtgebiet. Die Anzahl der Verkehrsunfälle entsprechen in diesen Jahren etwa 3 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten im Kölner Stadtgebiet.“
Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 14 die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen:
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Mehr dazu:
https://www.adfc.de/artikel/ploetzlich-oeffnet-sich-die-autotuer
https://adfc-ilmkreis.de/sicherheit/stvo/%C2%A72-2-rechtsfahrgebot.shtml
https://blog.lapid.de/dooring-unfaelle-fahrrad-fahren-grundlagen-tipps